20 Jahre Entwicklungsmaßnahme

 

Zur Umsetzung des Hauptstadtvertrags, des Berlin-Bonn-Gesetzes sowie des Hauptstadtfinanzierungsvertrags und zur Entwicklung der Parlaments- und Regierungsbereiche in Berlin wurde eine von Bund und Land Berlin gemeinsam getragene Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme vereinbart und am 17.06.1993 unter dem Titel „Entwicklungsmaßnahme Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel“ als Verordnung des Berliner Senats förmlich festgelegt.

Die Institutionen und Einrichtungen des Bundes sollten in den zwei Entwicklungsbereichen Spreebogen mit Humboldthafen und Moabiter Werder sowie weiter östlich auf der Spreeinsel und dem Friedrichswerder angesiedelt und verteilt werden – als eine Art urbaner Katalysator.

Nach intensiven Diskussionen zwischen dem Bund und dem Land Berlin haben sich fünf wesentliche Ziele herauskristallisiert:

  • Die gleichberechtigte Eingliederung von Parlament und Regierung, der Ländervertretungen und sonstiger hauptstadtbezogener Institutionen in der Mitte Berlins, begleitet von Ausbau und Förderung wichtiger Einrichtungen von Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft;
  • die Integration der Bundeseinrichtungen in die historisch gewachsene und durch Vielfalt geprägte Stadtstruktur, auch um monofunktionale, „verödete“ Bereiche zu vermeiden;
  • ein Parlament der kurzen Wege durch Konzentration der Hauptstadtfunktionen auf die räumlichen Schwerpunkte Spreebogen/nördliches Spreeufer und Spreeinsel;
  • der hauptstadtbezogene Bau und Ausbau der Verkehrs- und technischen Infrastruktur, eine Verbesserung der ökologischen Struktur sowie Erhalt, Wiederherstellung und Vernetzung der innerstädtischen Grünflächen;
  • der Ausbau und die Stabilisierung der Wohnungsversorgung.

Übersichtsplan

Fertiggestellte Straßen, Plätze und Grünflächen

Bundesbauten, Landesvertretungen und Botschaften